Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Wer die Dienste eines Berg-und Schiführers, Bergwanderführers oder Schluchtenführers in Anspruch nimmt hat hierfür das in diesem Tarifverzeichnis bestimmte Entgelt zu entrichten. Nicht in diesem Verzeichnis enthaltene Tarife unterliegen der freien Vereinbarung.
- Als Tagestarif für Berg- und Schiführer gilt ein Satz von EUR 320,- (exkl. 20% MWST). Der Stundensatz ist mit EUR 65,00 (ohne 20% MWST) festgesetzt. Für besonders schwierige und/oder lange Touren werden für einen weiteren Gast Zuschläge bis 70% berechnet, jedoch kann die Dreierseilschaft aus Sicherheits- und Flexibilitätsgründen nur eingeschränkt empfohlen werden. Der Tagestarif für Bergwanderführer beträgt EUR 180,- (exkl. 20% MWST). Der Tagestarif für Schluchtenführer beträgt EUR 270,- (exkl. 20% MWST). Der Tarif für Sportkletterlehrer beträgt EUR 50.- pro Stunde (exkl. 20% MWST).
- Für eine Tour mit Übernachtung werden je nach Aufwand eineinhalb oder zwei Tagessätze verrechnet.
- Beteiligen sich mehr als ein Gast an einer Kletter/Hochtour, so werden für jede weitere Person ein Zuschlag von 25% des Tarifs berechnet. Bei Schi- und Gletschertouren beträgt der Zuschlag 10%.
- Der Bergführer ist laut Gesetz verpflichtet, die Teilnehmeranzahl den Schwierigkeiten der Tour und dem Können der Teilnehmer anzupassen.
- Der Einsatz und die Mitnahme eines weiteren Führers kann aus Sicherheitsgründen erforderlich sein. Dieser enthält die gleiche Entlohnung.
- Ist der Berg- und Schiführer nicht in der Lage eine Vereinbarung einzuhalten, so hat er nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen für geeigneten Ersatz zu sorgen.
- Die Kosten für die Verpflegung werden vom Bergführer für seine Person selbst getragen. Effektive Reisespesen (Bahn, Auto, Seilbahn u.ä.) und Kosten für Übernachtung fallen zu Lasten des Gastes.
- Benötigt der Berg- und Schiführer für die Anreise und/oder Rückreise noch einen weiteren Tag, so hat er Anspruch auf einen halben Tagessatz und die entsprechenden Reisekosten. Dauert die Reise länger als fünf Stunden gebührt ihm der volle Tagessatz.
- Wird die Dienstleistung innerhalb von 7 Tagen vor vereinbartem Termin vom Gast storniert, so ist der Bergführer berechtigt 50% Stornogebühr zu verrechnen. Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Tagen beträgt die Gebühr 80%.
- Werden Touren auf Wunsch des Gastes so ausgedehnt, daß ihr Charakter geändert wird, so erhöht sich der Tarif entsprechend der Mehrleistung.
- Bitte verlangen Sie vor Antritt der Bergfahrt das Bergführerbuch oder den Ausweis.
Weiter Information zu den Tarifen finden Sie auf der Seite der Tiroler Bergsportführer unter Tarife