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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Wer die Dienste eines Berg-und Schiführers, Bergwanderführers
oder Schluchtenführers in Anspruch nimmt hat hierfür das in diesem
Tarifverzeichnis bestimmte Entgelt zu entrichten. Nicht in diesem Verzeichnis
enthalteneTarife unterliegen der freien Vereinbarung.
- Als Tagestarif für Berg- und Schiführer gilt ein
Satz von EUR 270,- (exkl. 20% MWST). Der Stundensatz ist mit
EUR 67,50 (ohne 20% MWST) festgesetzt.
Für besonders schwierige und/oder lange Touren werden für einen weiteren Gast Zuschläge
bis 70% berechnet, jedoch kann die Dreierseilschaft aus Sicherheits- und
Flexibilitätsgründen nur eingeschränkt empfohlen werden.
Der Tagestarif für Bergwanderführer
beträgt EUR 170,- (exkl. 20% MWST). Der Tagestarif
für Schluchtenführer beträgt EUR 220,- (exkl.
20% MWST).
- Für eine Tour mit Übernachtung werden je nach Aufwand eineinhalb
oder zwei Tagessätze verrechnet.
- Beteiligen sich mehr als ein Gast an einer Kletter/Hochtour, so werden für
jede weitere Person ein Zuschlag von 25% des Tarifs berechnet. Bei Schi- und
Gletschertouren beträgt der Zuschlag 10%.
- Der Bergführer ist laut Gesetz verpflichtet, die Teilnehmeranzahl den
Schwierigkeiten der Tour und dem Können der Teilnehmer anzupassen.
- Der Einsatz und die Mitnahme eines weiteren Führers kann aus Sicherheitsgründen
erforderlich sein. Dieser enthält die gleiche Entlohnung.
- Ist der Berg- und Schiführer nicht in der Lage eine Vereinbarung einzuhalten,
so hat er nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen für geeigneten
Ersatz zu sorgen.
- Die Kosten für die Verpflegung werden vom Bergführer für
seine Person selbst getragen. Effektive Reisespesen (Bahn, Auto, Seilbahn
u.ä.) und Kosten für Übernachtung fallen zu Lasten des Gastes.
- Benötigt der Berg- und Schiführer für die Anreise und/oder
Rückreise noch einen weiteren Tag, so hat er Anspruch auf einen halben
Tagessatz und die entsprechenden Reisekosten. Dauert die Reise länger
als fünf Stunden gebührt ihm der volle Tagessatz.
- Wird die Dienstleistung innerhalb von 7 Tagen vor vereinbartem Termin vom
Gast storniert, so ist der Bergführer berechtigt 50% Stornogebühr
zu verrechnen. Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Tagen beträgt die
Gebühr 80%.
- Werden Touren auf Wunsch des Gastes so ausgedehnt, daß ihr Charakter
geändert wird, so erhöht sich der Tarif entsprechend der Mehrleistung.
- Bitte verlangen Sie vor Antritt der Bergfahrt das Bergführerbuch oder
den Ausweis.
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